Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit nicht vollständig, aber zu einem gewissen Teil ab.
Leistungen gibt es als Geld- und Sachleistungen. Wie hoch sie sind, richtet sich danach, wie selbstständig Sie sind
und welche Fähigkeiten Sie noch besitzen – und zwar in sechs grundlegenden Lebensbereichen.

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Zuständig ist die Pflegekasse,die
Sie unter Kontaktdaten Ihrer Krankenkasse erreichen. Ein Telefonanruf oder eine E-Mail genügt. Die Pflegekasse ist dann
verpflichtet, Sie umfassend und kostenlos über Ihre Ansprüche zu informieren. Sie wird Ihnen in der Regel ein Antrags-
formular übersenden. Hilfe beim Ausfüllen erhalten Sie direkt von der Pflegekasse oder von einem Pflegestützpunkt.

Wenn Ihre Pflegekasse das ausgefüllte Antragsformular erhalten hat, beauftragt sie einen Gutachter, der in der Regel vom
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) kommt. Er prüft, ob die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit
erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt.
Die Begutachtung erfasst in sechs Lebensbereichen die Dimensionen der Pflegebedürftigkeit. Dabei steht im Mittelpunkt,
den Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu messen. Dafür werden folgende Bereiche betrachtet: Mobilität,
kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlage, Selbstversorgung, Umgang mit Anforderungen
und Belastungen auf Grund von Krankheit und medizinische Behandlungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.
Außerdem wird die voraussichtliche Dauer der Pflegebedürftigkeit ermittelt.

Es gibt fünf Pflegegrade:

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten (12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten (47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten (90 bis 100 Punkte)
mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Bitte beachten Sie, dass bei Kindern die Pflegebedürftigkeit ermittelt wird, indem ihre Selbstständigkeit und ihre Fähigkeiten mit
denen eines gesunden gleichaltrigen Kindes verglichen werden. Für Kinder bis zu 18 Monaten gibt es besondere Regelungen.

Pflegestützpunkt Kreis Offenbach:

Der Pflegestützpunkt hilft bei Fragen rund um Pflege und Versorgung. Er bietet Unterstützung und Beratung für:
– Pflegebedürftige Menschen
– Pflegende Angehörige
– Menschen mit Behinderung sowie
– Menschen, die von Behinderung und Pflege bedroht sind.
Der Pflegestützpunkt ist Ihre erste Anlaufstelle für all’ Ihre Fragen rund um das Thema Pflege. Er berät trägerneutral und kostenlos.
Er informiert unabhängig und verbraucherorientiert. Er besucht Sie auch auf Wunsch zu Hause und er steht Ihnen mit Rat und Tat zur
Seite und kümmern sich nachhaltig um Ihr Anliegen.
Adresse:
Kreis Offenbach
Pflegestützpunkt
Werner-Hilpert-Str. 1
63128 Dietzenbach
Telefon : 06074 8180 5321 oder 5322
Email: pflegestuetzpunkt@kreis-offenbach.de

Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag von 10,00 bis 12,00 Uhr
Mittwoch 14,00 bis 16,00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen zur Beratung sind an den Tagen von Montag bis Freitag möglich.

Hospiz- und Palliativversorgung

  1. Einleitung
    Palliative Care beschreibt die pflegerische und medizinische Versorgung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Palliative Care ist eine Teamleistung von Palliativmedizin und Hospizarbeit, die sich an Patienten und deren Angehörige richtet. Das Konzept berücksichtigt die aktuelle körperliche, seelische, soziale und spirituelle Situation und die daraus folgenden Bedürfnisse. Verschiedene, nicht nur im Gesundheitswesen tätige Berufsgruppen setzen Palliative Care in enger Vernetzung und in Hinblick auf Wunsch und Willen des Patienten um: Neben ärztlichem und Pflegepersonal beteiligen sich auch Psychologen, Physiotherapeuten, Seelsorger, Sozialarbeiter sowie ehrenamtliche Helfer. Angehörige werden als nahestehende Begleiter des Schwerkranken mit einbezogen und erfahren ebenso wie der Patient Unterstützung und Zuwendung. Eine Grundhaltung der Palliative Care ist die Akzeptanz der Endlichkeit des Lebens. Palliative Care lehnt aber aktive Sterbehilfe ab!1.1. Palliativmedizin: Ganzheitliche Behandlung von Patienten mit weit fortgeschrittenen nicht mehr heilbaren Erkrankungen und einer begrenzten Lebenserwartung. Im Vordergrund stehen die Beherrschung von Schmerzen und anderen Krankheitsbeschwerden. Nicht die Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis, sondern die Lebensqualität des Patienten – sein subjektives W1.
    ohlbefinden, seine Wünsche und Ziele – stehen im Vordergrund der Behandlung. Palliativmedizin ist ein Teilbereich des Gesamtkonzeptes Palliative Care.
    1.2. Hospizarbeit beinhaltet die Idee der ganzheitlichen Sterbe- und Trauerbegleitung, die das Sterben und den Tod als wichtigen Teil des Lebens betrachtet. Die Hospizbewegung bietet in der letzten Lebensphase Pflege und medizinische Behandlung im häuslichen und stationären Bereich. Sterbende Menschen sollen in der ihnen verbleibenden Lebenszeit ihren individuellen Wünschen entsprechend und bis zuletzt würdevoll leben können. Somit ist die Hospizarbeit auch Teilbereich des Gesamtkonzeptes Palliative Care.
    1.3. Ambulante Hospizdienste stehen Sterbenden und deren Nahestehenden in ihrer vertrauten Umgebung anteilnehmend zur Seite, entlasten Angehörige, nehmen sich Zeit und sind offen für Gespräche zum Thema Tod und Sterben und Trauer. Sorgfältig ausgewählte und gut geschulte ehrenamtliche Hospizhelfer begleiten die Patienten und deren Angehörige unter der Leitung von Hauptamtlichen Koordinatoren.
    1.4. Stationäre Hospize sind meist kleine Einrichtungen mit familiärem Charakter, die auf die besonderen Bedürfnisse sterbender Menschen eingehen. Die Patienten erhalten hier eine Schmerztherapie und individuelle Pflege. Nahestehende werden auf Wunsch in die Pflege und Begleitung einbezogen. Ehrenamtliche unterstützen die Arbeit der Hauptamtlichen.
    1.5. Palliativstationen sind eigenständige und meist an ein Krankenhaus angeschlossene Stationen. Hier werden Patienten aufgenommen, zur Linderung akuter wie psychosozialer Beschwerden die durch die Krankheit oder in Folge von Therapien auftreten. Des Weiteren bieten sie Unterstützung zur Krankheitsbewältigung an. Ziel ist es, Patienten gut symptomkontrolliert in das häusliche Umfeld zu entlassen.
    1.6. Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Seit 2007 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf palliative Versorgung (SGHB 37b – 132d). Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Sie dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern, sowie ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der vertrauten und häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Ein Team setzt sich aus Palliativfachkräften, Palliativärzten, Seelsorgern und Psychoonkologen zusammen und arbeitet eng mit den Hausärzten, Pflegediensten, Pflegeheimen und ambulanten Hospizdiensten zusammen. Durch eine 24 Stunden Rufbereitschaft können Symptome zuhause gelindert werden und dadurch wird meist eine Krankenhauseinweisung vermieden. Des Weiteren besteht aber auch die Möglichkeit der einmaligen Palliativberatung zuhause.
  2. Vorsorge
    Dort sterben, wo ich hingehöre. Obwohl die Mehrzahl der Befragten zu Hause sterben möchte, ereignen sich 50% der Todesfälle im Krankenhaus, weitere 20% in Pflegeheimen. Eine Alternative zum Krankenhaus bietet die Hospiz- und Palliativversorgung. Wichtig ist, die eigenen Wünsche festzulegen, dies kann in Form einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung geschehen.Eine Vorsorgevollmacht ist die schriftliche Bevollmächtigung für den Fall, dass die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern. Sie gestattet einer oder mehreren Personen, Entscheidungen mit rechtsverbindender Wirkung für sie zu treffen.Eine Patientenverfügung ist die schriftliche oder mündliche Willensäußerung einer entscheidungsfähigen Person zur zukünftigen Behandlung für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit. Mit der Patientenverfügung bestimmt man, ob und in welchem Umfang bei bestimmten, näher beschriebenen Krankensituationen medizinische Maßnahmen eingesetzt werden sollen oder nicht.
  3. Palliative Versorgung / Information
    Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben. Cicely Saunders (1918-2005), Begründerin der modernen Palliativbewegung.
  1. Stationäre Hospizdienste
  • in Darmstadt: Agaplesion Elisabethenstift, Elisabethen-Hospiz gGmbH, Landgraf-Georg-Str. 100, 64287 Darmstadt (Eingang Stiftstr. 12b), Telefon 06151 403-7670, Fax: 06151 403 7679, https://www.agaplesion-elisabethenstift.de/leistungsspektrum/elisabethen-hospiz
  • in Frankfurt: Evangelisches Hospiz Frankfurt am Main gGmbH, Rechneigrabenstr. 12, 60311 Frankfurt am Main, Telefon: 069 299879-0, Telefax: 069 299879-60, https:// hospiz-ffm.de
  • In Frankfurt: Hospiz Sankt Katharina, Seckbacher Landstr. 65E, 60389 Frankfurt am Main, http://www.hospiz-sankt-katharina-ffm.de
  • in Hanau: Hospiz Louise de Marillac, Nussallee 30, 63450 Hanau, Telefon: (06181) 50 70 50, Telefax: (06181) 50 70 5 -121, http:// hospiz-louise-hanau
  • in Offenbach: Hospiz Fanny de la Roche (am Ketteler Krankenhaus), Lichtenplattenweg 83, 63071 Offenbach, Telefon 069 8509 869-0, Fax: 069 8509 869-10, http://hospiz-fanny-se-la-roche.de
  • In Offenbach: Sana Klinikum Offenbach, https://www.klinikum-offenbach.de
  1. Geriatrische Stationen
  • Geriatrie – auch Altersmedizin genannt – befasst sich mit Erkrankungen und Unfallfolgen bei alten Menschen. Schwerpunkte sind Immobilität, Sturz, Inkontinenz, Demenz, Depressionen und Mangelernährung. Geriatrie ist die hierauf abzielende, einen ganzheitlichen Ansatz verfolgende, Medizin. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der älteren Menschen so lange wie möglich zu erhalten, wobei aber das Potential vorhanden sein muss, eine Verbesserung zu erreichen.
  • Asklepios Klinik Langen-Seligenstadt Klinik für Akutgeriatrie und Geriatrische Frührehabilitation – Geriatrische Tagesklinik, Dudenhöfer Straße 9, D-63500 Seligenstadt, Tel.: 06182 / 838401, Fax: 061 82 / 83 84 02, http://www.asklepios.com/seligenstadt
  • Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg, Geriatrische Klinik, Krankenhausstraße 11, D-64823 Groß-Umstadt, Tel.: 06 078 / 79 –0, https://www.kreiskliniken-darmstadt-dieburg.de/
  • AGAPLESION ELISABETHENSTIFT, Klinik für Geriatrische Medizin, Landgraf-Georg-Straße 100, D-64287 Darmstadt, Tel.: 06151 / 403 30 01, https://www.agaplesion-elisabethenstift.de/leistungsspektrum/klinikenfachabteilungen/klinik-fuer-geriatrische-medizin/
  • Akutgeriatrie + Tagesklinik des Sankt Katharinen-Krankenhauses am Hufeland-Haus: Wilhelmshöher Straße 34, 60389 Frankfurt am Main, Tel. 069-4704-0, https://www.sankt-katharinen-ffm.de/medizinische-abteilungen/geriatrie/
  • Agaplesion Markus Krankenhaus, Medizinisch-Geriatrische Klinik, Wilhelm-Epstein-Straße 4, D-60431 Frankfurt / M., Tel.: 069 / 95 33 53 11, https://www.markus-krankenhaus.de/leistungsspektrum/fachabteilungen/medizinisch-geriatrische-klinik
  • Klinikum Frankfurt-Höchst GmbH, Klinik für Altersmedizin, Geriatrische Tagesklinik, Gotenstraße 6-8, D-65929 Frankfurt / M, Telefon: 069 3106-2720, https://www.klinikumfrankfurt.de/kliniken-und-institute/klinik-fuer-altersmedizin.html