
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 60. Lebensjahr volleendet haben, in Rödermark wohnen und Deutsche- oder EU-Staatsbürger/innen sind.
Wahlberechtigt und wählbar sind alle Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 60. Lebensjahr volleendet haben, in Rödermark wohnen und Deutsche- oder EU-Staatsbürger/innen sind.