Zentrum für Senioren

Brauchen Senioren besondere Aufmerksamkeit?

Zu den Senioren zählen Personen im Alter vom 60. Lebensjahr bis zum Lebensende. Mit 60 Jahren ist man in der Regel noch fit, braucht keine Hilfe, sondern kann noch Hilfestellung geben. Das ändert sich mit zunehmendem Alter.

Wer im Familienverbund lebt hat noch den meisten Rückhalt. Die Familie ist noch immer die wichtigste Stütze im Leben. Während bei der Kinderbetreuung die Großeltern bei Engpässen helfen, trägt bei der Pflege der Eltern und Großeltern die jüngere Generation noch immer die Hauptlast.

Die Gesellschaft wandelt sich. Frauen, die früher den Hauptteil der Kinderbetreuung und die Versorgung und Pflege der Alten geleistet haben, sind jetzt in den Arbeitsprozess eingebunden und erarbeiten sich die eigene Altersversorgung. Die Zahl der Alleinstehenden und der kinderlosen Paare steigt. Also muss die Gesellschaft ein Modell finden, wie die Versorgung und Pflege der älteren Bürger sichergestellt werden kann.

Das Selbstbestimmungsrecht der einzelnen Personen ist gerichtlich festgeschrieben. Wie es das Recht auf einen Betreuungsplatz für Kinder gibt, muss auch das Recht auf einen Betreuungsplatz für Senioren kommen.

Die Diskrepanz zwischen der Höhe der Durchschnittsrente und den Kosten für eine Betreuung Hilfsbedürftiger vergrößert sich ständig. Schon heute reicht das Geld der Rente zusammen mit dem Beitrag der Pflegekasse nicht aus, sodass spätestens bei einer Heimunterbringung der Sozialstaat einspringen muss oder falls vorhanden und leistungsfähig die Kinder.

Der Seniorenbeirat hat diese Entwicklung im Blick und versucht auf der städtischen Ebene Ideen und Lösungen für die ältere Gesellschaft zu finden. Hier gibt es verschieden Ansätze. Zuerst sind Informationen darüber nötig, welche Bedürfnisse es gibt. Dabei spielen der Zustand der körperlichen und geistigen Fähigkeiten und der psychischen Stabilität eine große Rolle, mit zunehmendem Alter gibt es hier zwangsläufig Veränderungen.

Es liegt auf der Hand, dass die Versorgung und Betreuung der älteren hilfsbedürftigen Menschen nicht nur durch professionelle Helfer erfolgen kann. Die Kosten sind nicht zu tragen. Also müssen Modelle gefunden werden, wie die Gesellschaft durch ehrenamtliche oder verpflichtende soziale Arbeit einen Teil dieser Aufgaben übernehmen kann. Die Kommunen müssen Räume und Leitungspersonal bereitstellen. Die Senioren selber können und müssen sich untereinander stützen, bis eine professionelle Pflege nötig wird.

Ich finde diesen Beitrag müssen Senioren leisten, denn durch eine gute ärztliche Versorgung, gute Arbeits- und Umweltbedingungen hat die Gesellschaft zu dem allgemein guten Befinden der älteren Bürger beigetragen.

Antrag:

Der Seniorenbeirat Rödermark stellt den Antrag, dass der Magistrat beschließen möge: Räumlichkeiten und professionelle Begleitung für ein Ehrenamtsprojekt zur Verfügung zu stellen, wo zusammen mit ehrenamtliche Helfern Modelle entwickelt und ausprobiert werden können.

Ziel soll sein, eine Tagesstätte für ältere Menschen einzurichten, wo Menschen die sich ehrenamtlich betätigen möchten mit Menschen zusammen kommen, die tagsüber sonst allein zuhause wären und (noch) nicht als dement gelten, statt Kindergarten ein „Seniorengarten“.

Hier können die eigene Fähigkeiten bei verschiedenen Tätigkeiten eingebracht werden, es kann täglich gekocht und ein gemeinsames Essen angeboten werden. Es können Kurse für Firnis und Gedächtnistraining angeboten werden.

Zu überlegen ist, wie außer der Raummiete und der Arbeit der professionellen Kraft, alle anderen Kosten erwirtschaftet werden können.

Stichworte:

Ältere Menschen, die bei Ihren berufstätigen Kindern leben, aber aus unterschiedlichen Gründen (gelegentliche Verwirrtheit, gesundheitliche Überwachung) nicht allein sein sollten.

Menschen die gerne etwas für andere tun, aber selber keine große Verantwortung auf sich nehmen wollen, die Verantwortung als Gruppenmitglied aber übernehmen würden.

Menschen die Mut aus Kontakten zu anderen Menschen schöpfen, indem sie auch das Auf und Ab bei anderen sehen.

Menschen die gerne mit anderen Menschen zusammen sind.

Menschen deren persönliches Umfeld kleiner (klein) geworden ist.

Menschen die gerne aktiv sind und ihre Fähigkeiten zeigen möchten.

Menschen, die sich nützlich machen wollen.

Menschen, die Mut finden und sich besser fühlen, wenn sie sehen wie andere das Alter und Schwierigkeiten meistern.

Menschen, die sich lieber um andere Menschen als um Haustiere kümmern.

 

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Wir wollen selbst bestimmen und nicht bestimmt werden. Unser Recht auf Selbstbestimmung ist durch Gesetz bestätigt. Für den Fall, das wir nicht mehr in der Lage sind unseren Willen neu zu bilden oder zu äußern, treffen wir Vorsorge, indem wir für alle rechtlichen Geschäfte einen Betreuer bestellen und ihm Anweisungen geben, für uns und in unserem Namen zu handeln. Unseren Willen für die gesundheitlichen Behandlungen legen wir in der Patientenverfügung fest.

Mit der von uns ausgesuchten Vertrauenspersonen besprechen wir alle Situationen. Die Vertrauensperson soll nicht nur unser volles Vertrauen haben, sondern auch Durchsetzungsvermögen, denn nicht immer werden die Wünsche z.B. der Patientenverfügung in den Krankenhäusern gerne umgesetzt. Erheblichen Widerstand kann der Betreuer erfahren, wenn einträgliche Behandlungen nicht gewünscht oder abgebrochen werden sollen. Da kann es auch schon mal passieren, dass der Betreuer schnell vor schwierigen Entscheidungen gestellt ist, z.B. wenn der Patient dann direkt entlassen wird und eine Entlassung nach Hause nicht in Frage kommt.

[siteorigin_widget class=”SiteOrigin_Widget_Accordion_Widget”][/siteorigin_widget]

Suizid – die Letzte Entscheidung

Autor: Fr. H. Frehe Laut Statistik nehmen sich jedes Jahr bundesweit ungefähr 10.000 Menschen (ca. 72% sind Männer) das Leben, weil es für sie der einzige Ausweg aus einer hoffnungslosen Lage ist. Schätzungen gehen von einer 10 – 20-mal so hohen Rate aus, denn erfasst werden nur die Selbstmorde, die offensichtlich sind und wenn ein … Weiterlesen