Altersgerechtes Wohnen: Leben im Alter

Wohnen und Leben im Alter

Heutzutage möchte jeder Mensch alt werden und solange wie möglich auch in seinem Zuhause Wohnen. Doch wie immer in einem Menschenleben, kommt es nicht immer so, wie man sich das vorgestellt hat. Man kann krank werden, einen Unfall erleiden oder im Alter gebrechlich und Pflegebedürftig werden. Alles Ereignisse, die ein eigenständiges Leben in seinem Zuhause beeinflussen können.
Da aber die meisten Häuser und Wohnungen für gesunde und kräftige Menschen gebaut und zugeschnitten wurden, kommen aber Probleme, wenn man diesem Bild nicht mehr entspricht.
Wenn sich also eine Lebenssituation durch Krankheit, das Älterwerden oder eine Behinderung ändert, dann stellen sich viele Fragen, die beantwortet werden müssen: Welche Maßnahmen erfordert diese neue Lebenssituation? Ist die angestammte Wohnung oder das Haus noch die richtige, reichen Umbaumaßnahmen oder sollte ich besser umziehen? Benötige ich mehr Hilfen im Alltag? Kann ich mir vorstellen, in einer vollstationären Einrichtung zu leben?
In den nächsten Kapiteln können Sie sich über die unterschiedlichen Wohnmöglichkeiten, die für ein Leben mit Unterstützungsbedarf geeignet sind, näher informieren.

[siteorigin_widget class=”SiteOrigin_Widget_Accordion_Widget”][/siteorigin_widget]

Barrierefreiheit erkennen und benennen mit “Wheelmap.org”

Wer mit dem Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator unterwegs ist, kennt das Problem : Viele Orte des öffentlichen Raumes sind durch
Treppen oder andere Barrieren nur schwer erreichbar.

Da wäre es gut, man könnte sich im Vorfeld informieren, ob der gewünschte Zielort ohne Probleme erreicht werden kann.

Hier kann die App “Wheelmap.org” sehr hilfreich sein. Die App ist einfach auf dem Smartphone zu installieren oder auch bequem zu Hause mittels
Computer aufrufbar. Das System arbeitet mit den Ampelfarben rot, gelb und grün. Grün bedeutet barrierefrei, gelb steht für einen Eingangsbereich
mit einer maximalen Stufenhöhe von sieben cm, wobei die anderen Räumlichkeiten dann barrierefrei erreichbar sind. In der Farbe Rot sind alle Orte
markiert, die nicht barrierefrei sind. Zu grau markierten Orten liegen noch keine Informationen vor. Um den Überblick nicht zu verlieren, kann
man die Kategorie eingrenzen: sucht man z.B. ein Restaurant, so wählt man das Register “Essen und Trinken” aus und bekommt nur Standorte zu
diesem Thema angezeigt. Man kann nun mit Hilfe dieser App Lokale finden, die barrierefrei sind und über ein WC für Menschen mit Behinderung
verfügen.

Wie kommen diese Daten in die App? Die Karte kann durch jeden registrierten Nutzer verbessert und ergänzt werden. Die Registrierung ist Schritt
für Schritt erklärt und daher einfach einzurichten. So kommen immer mehr Orte hinzu, die als barrierefrei kenntlich gemacht sind. Im Umkehrschluss
gibt die App wichtige Hinweise, an welchen Orten kein barrierefreier Zugang möglich ist. Neben den direkten Nutzern können auch Einzelhändler oder
andere Dienstleister von der App profitieren und z.B. ihr Geschäft entsprechend kennzeichnen. Dies ist dann natürlich ein Wettbewerbsvorteil.

Erster Stadtrat Rotter: Der Seniorenbeirat hat sich eines wichtigen Themas angenommen – die gleichberechtigte Teilhabe von älteren Menschen und
Menschen mit Händycaps am gesellschaftlichen Leben. Dazu gehört eine sichere Mobilität. Die Förderung von barrierefreien Zugang ist ein wichtiges
Anliegen der Stadt”.

Bei Fragen oder Anregungen erreichen Sie uns unter www.seniorenbeirat-Rödermark.de/kontakt

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung sichert das Risiko der Pflegebedürftigkeit nicht vollständig, aber zu einem gewissen Teil ab.
Leistungen gibt es als Geld- und Sachleistungen. Wie hoch sie sind, richtet sich danach, wie selbstständig Sie sind
und welche Fähigkeiten Sie noch besitzen – und zwar in sechs grundlegenden Lebensbereichen.

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Zuständig ist die Pflegekasse,die
Sie unter Kontaktdaten Ihrer Krankenkasse erreichen. Ein Telefonanruf oder eine E-Mail genügt. Die Pflegekasse ist dann
verpflichtet, Sie umfassend und kostenlos über Ihre Ansprüche zu informieren. Sie wird Ihnen in der Regel ein Antrags-
formular übersenden. Hilfe beim Ausfüllen erhalten Sie direkt von der Pflegekasse oder von einem Pflegestützpunkt.

Wenn Ihre Pflegekasse das ausgefüllte Antragsformular erhalten hat, beauftragt sie einen Gutachter, der in der Regel vom
Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) kommt. Er prüft, ob die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit
erfüllt sind und welcher Pflegegrad vorliegt.
Die Begutachtung erfasst in sechs Lebensbereichen die Dimensionen der Pflegebedürftigkeit. Dabei steht im Mittelpunkt,
den Grad der Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu messen. Dafür werden folgende Bereiche betrachtet: Mobilität,
kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlage, Selbstversorgung, Umgang mit Anforderungen
und Belastungen auf Grund von Krankheit und medizinische Behandlungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.
Außerdem wird die voraussichtliche Dauer der Pflegebedürftigkeit ermittelt.

Es gibt fünf Pflegegrade:

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten (12,5 bis unter 27 Punkte)
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten (27 bis unter 47,5 Punkte)
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten (47,5 bis unter 70 Punkte)
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten (70 bis unter 90 Punkte)
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten (90 bis 100 Punkte)
mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Bitte beachten Sie, dass bei Kindern die Pflegebedürftigkeit ermittelt wird, indem ihre Selbstständigkeit und ihre Fähigkeiten mit
denen eines gesunden gleichaltrigen Kindes verglichen werden. Für Kinder bis zu 18 Monaten gibt es besondere Regelungen.

Pflegestützpunkt Kreis Offenbach:

Der Pflegestützpunkt hilft bei Fragen rund um Pflege und Versorgung. Er bietet Unterstützung und Beratung für:
– Pflegebedürftige Menschen
– Pflegende Angehörige
– Menschen mit Behinderung sowie
– Menschen, die von Behinderung und Pflege bedroht sind.
Der Pflegestützpunkt ist Ihre erste Anlaufstelle für all’ Ihre Fragen rund um das Thema Pflege. Er berät trägerneutral und kostenlos.
Er informiert unabhängig und verbraucherorientiert. Er besucht Sie auch auf Wunsch zu Hause und er steht Ihnen mit Rat und Tat zur
Seite und kümmern sich nachhaltig um Ihr Anliegen.
Adresse:
Kreis Offenbach
Pflegestützpunkt
Werner-Hilpert-Str. 1
63128 Dietzenbach
Telefon : 06074 8180 5321 oder 5322
Email: pflegestuetzpunkt@kreis-offenbach.de

Öffnungszeiten:
Dienstag und Donnerstag von 10,00 bis 12,00 Uhr
Mittwoch 14,00 bis 16,00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen zur Beratung sind an den Tagen von Montag bis Freitag möglich.

Der Siebte Altenbericht

Je älter ein Mensch wird, desto kleiner wird in der Regel sein Aktionsradius, desto mehr Zeit verbringt er im nahen Wohnumfeld und in der Wohnung. Die Lebensqualität im Alter hängt deshalb in besonderem Maße von den lokalen Umständen ab.

Im siebten Altenbericht “Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften” wird untersucht, welche Voraussetzungen vor Ort gegeben sein müssen, damit ein gutes Leben im Alter möglich ist.

Die Kernbotschaften des Berichtes lauten:

  1. Gestaltungsaufgaben der Kommunen
  2. Finanzielle Spielräume der Kommunen
  3. Vernetzung lokaler Akteure
  4. Kommunen als Netzwerkmanager
  5. Regionale Unterschiede in Deutschland
  6. Lokale Sorgestrukturen
  7. Ausgleich sozialer Benachteiligungen
  8. Aufteilungen von Sorgeaufgaben zwischen Männer und Frauen
  9. Teilhabe und Partizipation als Ziel lokaler Politik

Ins Auge springt eine Forderung an die Kommunen:
Sie sollen für eine ausreichende Versorgung mit bezahlbarem, möglichst barrierefreien Wohnraum sorgen.

Der Bericht ist seit dem 11. November 2016 als Bundestags-Drucksache 18/10210 allen Interessenten zugänglich:
www.siebter-altenbericht.de, danach zum Download des kompletten siebten Altenberichts in PDF-Format.
Der komplette Altenbericht kann auch in gedruckter Form kostenpflichtig bestellt werden.
Die wichtigsten Aussagen, Ergebnisse und Empfehlung des siebten Altenberichts werden auch in einer Broschüre zum Download in PDF-Format angeboten oder können in einer Broschüre in gedruckter Form bestellt werden.

Hospiz- und Palliativversorgung

  1. Einleitung
    Palliative Care beschreibt die pflegerische und medizinische Versorgung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen in ihrer letzten Lebensphase. Palliative Care ist eine Teamleistung von Palliativmedizin und Hospizarbeit, die sich an Patienten und deren Angehörige richtet. Das Konzept berücksichtigt die aktuelle körperliche, seelische, soziale und spirituelle Situation und die daraus folgenden Bedürfnisse. Verschiedene, nicht nur im Gesundheitswesen tätige Berufsgruppen setzen Palliative Care in enger Vernetzung und in Hinblick auf Wunsch und Willen des Patienten um: Neben ärztlichem und Pflegepersonal beteiligen sich auch Psychologen, Physiotherapeuten, Seelsorger, Sozialarbeiter sowie ehrenamtliche Helfer. Angehörige werden als nahestehende Begleiter des Schwerkranken mit einbezogen und erfahren ebenso wie der Patient Unterstützung und Zuwendung. Eine Grundhaltung der Palliative Care ist die Akzeptanz der Endlichkeit des Lebens. Palliative Care lehnt aber aktive Sterbehilfe ab!1.1. Palliativmedizin: Ganzheitliche Behandlung von Patienten mit weit fortgeschrittenen nicht mehr heilbaren Erkrankungen und einer begrenzten Lebenserwartung. Im Vordergrund stehen die Beherrschung von Schmerzen und anderen Krankheitsbeschwerden. Nicht die Verlängerung der Überlebenszeit um jeden Preis, sondern die Lebensqualität des Patienten – sein subjektives W1.
    ohlbefinden, seine Wünsche und Ziele – stehen im Vordergrund der Behandlung. Palliativmedizin ist ein Teilbereich des Gesamtkonzeptes Palliative Care.
    1.2. Hospizarbeit beinhaltet die Idee der ganzheitlichen Sterbe- und Trauerbegleitung, die das Sterben und den Tod als wichtigen Teil des Lebens betrachtet. Die Hospizbewegung bietet in der letzten Lebensphase Pflege und medizinische Behandlung im häuslichen und stationären Bereich. Sterbende Menschen sollen in der ihnen verbleibenden Lebenszeit ihren individuellen Wünschen entsprechend und bis zuletzt würdevoll leben können. Somit ist die Hospizarbeit auch Teilbereich des Gesamtkonzeptes Palliative Care.
    1.3. Ambulante Hospizdienste stehen Sterbenden und deren Nahestehenden in ihrer vertrauten Umgebung anteilnehmend zur Seite, entlasten Angehörige, nehmen sich Zeit und sind offen für Gespräche zum Thema Tod und Sterben und Trauer. Sorgfältig ausgewählte und gut geschulte ehrenamtliche Hospizhelfer begleiten die Patienten und deren Angehörige unter der Leitung von Hauptamtlichen Koordinatoren.
    1.4. Stationäre Hospize sind meist kleine Einrichtungen mit familiärem Charakter, die auf die besonderen Bedürfnisse sterbender Menschen eingehen. Die Patienten erhalten hier eine Schmerztherapie und individuelle Pflege. Nahestehende werden auf Wunsch in die Pflege und Begleitung einbezogen. Ehrenamtliche unterstützen die Arbeit der Hauptamtlichen.
    1.5. Palliativstationen sind eigenständige und meist an ein Krankenhaus angeschlossene Stationen. Hier werden Patienten aufgenommen, zur Linderung akuter wie psychosozialer Beschwerden die durch die Krankheit oder in Folge von Therapien auftreten. Des Weiteren bieten sie Unterstützung zur Krankheitsbewältigung an. Ziel ist es, Patienten gut symptomkontrolliert in das häusliche Umfeld zu entlassen.
    1.6. Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Seit 2007 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf palliative Versorgung (SGHB 37b – 132d). Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen. Sie dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern, sowie ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in der vertrauten und häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Ein Team setzt sich aus Palliativfachkräften, Palliativärzten, Seelsorgern und Psychoonkologen zusammen und arbeitet eng mit den Hausärzten, Pflegediensten, Pflegeheimen und ambulanten Hospizdiensten zusammen. Durch eine 24 Stunden Rufbereitschaft können Symptome zuhause gelindert werden und dadurch wird meist eine Krankenhauseinweisung vermieden. Des Weiteren besteht aber auch die Möglichkeit der einmaligen Palliativberatung zuhause.
  2. Vorsorge
    Dort sterben, wo ich hingehöre. Obwohl die Mehrzahl der Befragten zu Hause sterben möchte, ereignen sich 50% der Todesfälle im Krankenhaus, weitere 20% in Pflegeheimen. Eine Alternative zum Krankenhaus bietet die Hospiz- und Palliativversorgung. Wichtig ist, die eigenen Wünsche festzulegen, dies kann in Form einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung geschehen.Eine Vorsorgevollmacht ist die schriftliche Bevollmächtigung für den Fall, dass die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen selbst zu äußern. Sie gestattet einer oder mehreren Personen, Entscheidungen mit rechtsverbindender Wirkung für sie zu treffen.Eine Patientenverfügung ist die schriftliche oder mündliche Willensäußerung einer entscheidungsfähigen Person zur zukünftigen Behandlung für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit. Mit der Patientenverfügung bestimmt man, ob und in welchem Umfang bei bestimmten, näher beschriebenen Krankensituationen medizinische Maßnahmen eingesetzt werden sollen oder nicht.
  3. Palliative Versorgung / Information
    Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben. Cicely Saunders (1918-2005), Begründerin der modernen Palliativbewegung.
  1. Stationäre Hospizdienste
  • in Darmstadt: Agaplesion Elisabethenstift, Elisabethen-Hospiz gGmbH, Landgraf-Georg-Str. 100, 64287 Darmstadt (Eingang Stiftstr. 12b), Telefon 06151 403-7670, Fax: 06151 403 7679, https://www.agaplesion-elisabethenstift.de/leistungsspektrum/elisabethen-hospiz
  • in Frankfurt: Evangelisches Hospiz Frankfurt am Main gGmbH, Rechneigrabenstr. 12, 60311 Frankfurt am Main, Telefon: 069 299879-0, Telefax: 069 299879-60, https:// hospiz-ffm.de
  • In Frankfurt: Hospiz Sankt Katharina, Seckbacher Landstr. 65E, 60389 Frankfurt am Main, http://www.hospiz-sankt-katharina-ffm.de
  • in Hanau: Hospiz Louise de Marillac, Nussallee 30, 63450 Hanau, Telefon: (06181) 50 70 50, Telefax: (06181) 50 70 5 -121, http:// hospiz-louise-hanau
  • in Offenbach: Hospiz Fanny de la Roche (am Ketteler Krankenhaus), Lichtenplattenweg 83, 63071 Offenbach, Telefon 069 8509 869-0, Fax: 069 8509 869-10, http://hospiz-fanny-se-la-roche.de
  • In Offenbach: Sana Klinikum Offenbach, https://www.klinikum-offenbach.de
  1. Geriatrische Stationen
  • Geriatrie – auch Altersmedizin genannt – befasst sich mit Erkrankungen und Unfallfolgen bei alten Menschen. Schwerpunkte sind Immobilität, Sturz, Inkontinenz, Demenz, Depressionen und Mangelernährung. Geriatrie ist die hierauf abzielende, einen ganzheitlichen Ansatz verfolgende, Medizin. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der älteren Menschen so lange wie möglich zu erhalten, wobei aber das Potential vorhanden sein muss, eine Verbesserung zu erreichen.
  • Asklepios Klinik Langen-Seligenstadt Klinik für Akutgeriatrie und Geriatrische Frührehabilitation – Geriatrische Tagesklinik, Dudenhöfer Straße 9, D-63500 Seligenstadt, Tel.: 06182 / 838401, Fax: 061 82 / 83 84 02, http://www.asklepios.com/seligenstadt
  • Kreiskliniken Darmstadt-Dieburg, Geriatrische Klinik, Krankenhausstraße 11, D-64823 Groß-Umstadt, Tel.: 06 078 / 79 –0, https://www.kreiskliniken-darmstadt-dieburg.de/
  • AGAPLESION ELISABETHENSTIFT, Klinik für Geriatrische Medizin, Landgraf-Georg-Straße 100, D-64287 Darmstadt, Tel.: 06151 / 403 30 01, https://www.agaplesion-elisabethenstift.de/leistungsspektrum/klinikenfachabteilungen/klinik-fuer-geriatrische-medizin/
  • Akutgeriatrie + Tagesklinik des Sankt Katharinen-Krankenhauses am Hufeland-Haus: Wilhelmshöher Straße 34, 60389 Frankfurt am Main, Tel. 069-4704-0, https://www.sankt-katharinen-ffm.de/medizinische-abteilungen/geriatrie/
  • Agaplesion Markus Krankenhaus, Medizinisch-Geriatrische Klinik, Wilhelm-Epstein-Straße 4, D-60431 Frankfurt / M., Tel.: 069 / 95 33 53 11, https://www.markus-krankenhaus.de/leistungsspektrum/fachabteilungen/medizinisch-geriatrische-klinik
  • Klinikum Frankfurt-Höchst GmbH, Klinik für Altersmedizin, Geriatrische Tagesklinik, Gotenstraße 6-8, D-65929 Frankfurt / M, Telefon: 069 3106-2720, https://www.klinikumfrankfurt.de/kliniken-und-institute/klinik-fuer-altersmedizin.html

Vorsorgevollmacht-Betreuungsverfügung-Patientenverfügung

Wofür sollte ich Vorsorge treffen? Was kann schon passieren?

  • Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbst verantwortlich regeln kann. Sie sollten sich für diesen Fall einmal gedanklich mit folgenden Fragen befassen:
  • Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
  • Wer handelt und entscheidet für mich?
  • Wird dann mein Wille auch beachtet werden?

oder noch konkreter:

  • Wer verwaltet mein Vermögen?
  • Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
  • Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen?
  • Wer sucht für mich einen Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim?
  • wer kündigt meine Wohnung oder meinen Telefonanschluss?
  • wie werde ich ärztlich versorgt?
  • Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?
  • Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?

Dies sind nur einige von vielen Gesichtspunkten, die Sie beschäftigten sollten.

Um im Fall eigener Hilflosigkeit sicher zu sein, dass die Helfer Ihre Wünsche, Vorstellungen und Überzeugungen respektieren, aber auch um den Personen , die Sie dann unterstützen sollen, die Aufgabe zu erleichtern, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen.

Dies ist möglich durch die rechtlichen Instrumente der

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor und kommen in eine Situation, in der Sie Ihre Angelegenheit nicht mehr alleine regeln können, wird durch das Amtsgericht (Betreuungsgericht) ein Betreuer bestellt. Auch in diesem Fall erhalten Sie die Chance, so weit wie möglich Ihr Leben eigenständig zu gestalten. Denn der Betreuer hat sich im Rahmen des Möglichen an den Wünschen des Betroffenen zu orientieren und soll die Betreuung so gestalten, dass Sie sich an dessen jeweiligen Bedürfnisse und noch vorhandene Fähigkeiten anpasst.

Falls Sie zu diesem Thema der Vorsorge näheres Wissen wollen oder noch keine Vollmacht erstellt haben, möchten dies aber gerne noch machen, wenden Sie sich vertrauensvoll an den Seniorenbeirat oder an den VdK Ortsverband in Ihrem Bereich. Auch bieten die Vorsorgenlotsen zum Thema Nutzen und Vorteile der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in Rödermark ihre Hilfe an.
Kontakt:
Vorsorgelotsen Rödermark
c/o Peter Mettmann
Freiherr vom Stein Straße 22
63322 Rödermark
Tel.: 015256987655

E-Mail & Website