Vorsorgevollmacht-Betreuungsverfügung-Patientenverfügung

Wofür sollte ich Vorsorge treffen? Was kann schon passieren?

  • Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbst verantwortlich regeln kann. Sie sollten sich für diesen Fall einmal gedanklich mit folgenden Fragen befassen:
  • Was wird, wenn ich auf die Hilfe anderer angewiesen bin?
  • Wer handelt und entscheidet für mich?
  • Wird dann mein Wille auch beachtet werden?

oder noch konkreter:

  • Wer verwaltet mein Vermögen?
  • Wer erledigt meine Bankgeschäfte?
  • Wer organisiert für mich nötige ambulante Hilfen?
  • Wer sucht für mich einen Platz in einem Senioren- oder Pflegeheim?
  • wer kündigt meine Wohnung oder meinen Telefonanschluss?
  • wie werde ich ärztlich versorgt?
  • Wer entscheidet bei Operationen und medizinischen Maßnahmen?
  • Wer kümmert sich um meine persönlichen Wünsche und Bedürfnisse?

Dies sind nur einige von vielen Gesichtspunkten, die Sie beschäftigten sollten.

Um im Fall eigener Hilflosigkeit sicher zu sein, dass die Helfer Ihre Wünsche, Vorstellungen und Überzeugungen respektieren, aber auch um den Personen , die Sie dann unterstützen sollen, die Aufgabe zu erleichtern, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen.

Dies ist möglich durch die rechtlichen Instrumente der

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Liegt keine Vorsorgevollmacht vor und kommen in eine Situation, in der Sie Ihre Angelegenheit nicht mehr alleine regeln können, wird durch das Amtsgericht (Betreuungsgericht) ein Betreuer bestellt. Auch in diesem Fall erhalten Sie die Chance, so weit wie möglich Ihr Leben eigenständig zu gestalten. Denn der Betreuer hat sich im Rahmen des Möglichen an den Wünschen des Betroffenen zu orientieren und soll die Betreuung so gestalten, dass Sie sich an dessen jeweiligen Bedürfnisse und noch vorhandene Fähigkeiten anpasst.

Falls Sie zu diesem Thema der Vorsorge näheres Wissen wollen oder noch keine Vollmacht erstellt haben, möchten dies aber gerne noch machen, wenden Sie sich vertrauensvoll an den Seniorenbeirat oder an den VdK Ortsverband in Ihrem Bereich. Auch bieten die Vorsorgenlotsen zum Thema Nutzen und Vorteile der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in Rödermark ihre Hilfe an.
Kontakt:
Vorsorgelotsen Rödermark
c/o Peter Mettmann
Freiherr vom Stein Straße 22
63322 Rödermark
Tel.: 015256987655

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