Seniorenbeirat statt Seniorenkommission

Die größte Bevölkerungsgruppe in Hessen sind die Senioren ab 60 Jahren. Wir, der Seniorenbeirat Rödermark, sind gemeinsam mit der Landesseniorenvertretung Hessen e.V. (LSVH) bestrebt, dass Vertreter dieser Bevölkerungsgruppe in ihrer Kommune fest mit einer Stimme vertreten sind. Zurzeit sind in den politischen Gremien der Stadt Rödermark Überlegungen im Gange, einen gewählten Seniorenbeirat abzuschaffen und die Vertreter dieser größten Bevölkerungsgruppe durch eine Seniorenkommission zu ersetzen. Eine Kommission wird nicht gewählt. Sie wird berufen. Eine freie und unabhängige Arbeit ist so nicht möglich.
Das öffentlich vorgebrachte Argument, dass die Gruppe der Senioren unter den Stadtverordneten und in den Fraktionen ausreichend vertreten sei, kann so nicht gelten.
Als Stadtverordnete vertreten sie die Anliegen nicht aus der Perspektive älterer Menschen, sondern aus parteipolitischen, wirtschaftlichen und anderen Interessen.

Aufgaben des Seniorenbeirates

  • Beratende Funktion: Ein Seniorenbeirat ist ein Gremium, das die Interessen von Senioren vertritt und die politischen Entscheidungsträger berät.
  • Politische Teilhabe: Er ermöglicht älteren Menschen, sich aktiv am politischen und gesellschaftlichen Leben zu beteiligen.
  • Themenbereiche: Der Seniorenbeirat befasst sich mit Themen wie Pflege, Barrierefreiheit, Stadtplanung, Gesundheit und Freizeitangebote.
  • Unabhängigkeit: Er ist politisch unabhängig und kann aus eigenem Antrieb tätig werden.

Aufgaben einer Seniorenkommission

  • Spezifische Aufgaben: Eine Seniorenkommission kann spezifischere Aufgaben haben und oft in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung arbeiten.
  • Projektbezogen: Sie kann projektbezogen arbeiten und sich auf bestimmte Themen oder Probleme konzentrieren, die für Senioren relevant sind.
  • Beratende und ausführende Rolle: Neben der Beratung kann eine Seniorenkommission auch eine ausführende Rolle übernehmen, indem sie konkrete Maßnahmen plant und umsetzt.

Fazit:

Der Aufgabenbereich einer Kommission kann wie oben beschrieben sein. Es gibt jedoch gravierende Unterschiede zum Seniorenbeirat

  • Die Themen werden von den Verantwortlichen der Stadt bestimmt, d.h. die Kommission ist nicht unabhängig.
  • Ihre Aufgaben werden von den Verantwortlichen der Stadt zugewiesen.
  • Kann nicht aus eigener Initiative handeln.
  • Sie tagt nicht öffentlich
  • Keine Teilnahme an den Ausschüssen


Wir sind nicht allein:

Presseinformation des Landesseniorenvertretung Hessen e.V.

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