Einleitung
Der Mensch will leben. Wenn der Sterbewunsch hervortritt, gibt es unterschiedliche Hintergründe. Wer in einer Kurzschlusssituation aus Verzweiflung, Scham und Not sterben will, muss Hilfe bekommen. Aber der Mensch, der wohlüberlegt und über einen längeren Zeitraum nicht mehr weiterleben möchte, darf sein Leben beenden und sollte auch Hilfestellung beim Freitod bekommen.
Statistische Daten zu Suiziden 2000-2022: https://www.suizidpraevention.de/
Nachdem die Suizidrate seit 1981 zurückging, stieg sie 2022 wieder an.
Seit dem Bundesverfassungsurteil vom 26.02.2022 wird in Deutschland wieder Sterbebegleitung angeboten. Das ist nicht strafbar, wenn bestimmte Kriterien eingehalten werden.
Auf den folgenden Internetseiten werden die vielen verschiedenen Begriffe sehr gut erklärt:
1. Stiftung Warentest
Sterbehilfe: Wann Ärzte schon jetzt beim Sterben helfen dürfen
In diesem Link werden die unterschiedlichen Begriffe sehr gut erklärt
https://www.test.de/Sterbehilfe-Was-in-Deutschland-erlaubt-ist-5559399-0
2. Wikipedia
Sterbehilfe bezeichnet verschiedene Maßnahmen, die das Lebensende einer Person beeinflussen. Der Begriff umfasst unter anderem das Töten oder das Sterbenlassen durch Therapieverzicht von schwer Kranken oder sterbenden Menschen aufgrund ihres eigenen ausdrücklichen oder mutmaßlichen Verlangens. Die ethische Beurteilung der Sterbehilfe ist Gegenstand vielfältiger Diskussionen. Dabei werden im Wesentlichen vier Formen unterschieden
- aktive Sterbehilfe in Form von absichtlicher und aktiver Beschleunigung oder Herbeiführung des Todeseintritts, (ist in Deutschland verboten)
- passive Sterbehilfe durch Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen bei gleichzeitiger schmerzlindernder Behandlung,
- indirekte Sterbehilfe durch eine schmerzlindernde Behandlung unter Inkaufnahme einer nicht beabsichtigten Lebensverkürzung,
- Beihilfe zum Suizid als Hilfeleistung zur Selbsttötung, zum Beispiel durch Beschaffung und Bereitstellung des tödlichen Mittels.
Organisationen die Vermitteln oder Ausführen.
3. DGHS
Die Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben ist ein gemeinnütziger Verein der 1980 gegründet wurde als Bürgerrechts- und Patientenschutzorganisation. Die DGHS bietet die Vermittlung einer ärztlichen Freitodbegleitung, eine rechtssichere Patientenverfügung und weitere Services an.
Beratungstelefon Schluss.PUNKT 0800 / 80 22 400
https://www.dghs.de/schlusspunkt-sterbehilfe-beratung/
Ihre Selbstbestimmung steht im Mittelpunkt. Sie werden individuell, kompetent und ergebnisoffen über alle Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Selbstbestimmung am Lebensende beraten – unvoreingenommen, denn die letzte Entscheidung über Ihr Leben und über Ihr Lebensende liegt allein bei Ihnen. Schluss.PUNKT ist eine Initiative der DGHS e. V. Unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 8022400 beraten Sie unsere Mitarbeiter: innen ergebnisoffen zu Fragen rund um das Lebensende, zum selbstbestimmten Sterben, zu Sterbehilfe und Sterbebegleitung.
Die Telefonnummer ist von Mo.-Fr. 9 bis 13 Uhr und Di. + Do. 14.30 bis 17 Uhr (außer an deutschlandweiten Feiertagen) erreichbar. Der Anruf ist aus allen deutschen Netzen kostenfrei. Aufgrund der hohen Anruferzahl kann es zu langen Wartezeiten oder besetzten Telefonleitungen kommen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Vermittlung-von-Freitodbegleitung (FTB)
https://www.dghs.de/vermittlung-von-freitodbegleitung/
- Voraussetzungen für eine FTB-Vermittlung ist die Mitgliedschaft in der DGHS (mind. sechs Monate)
- Antrag auf Vermittlung einer FTB bei der DGHS
- Nachvollziehbare Darstellung der Beweggründe und Stellungnahme zu den Sicherheitskriterien, ggfs. Beifügung aktueller (Kranken-) Unterlagen
- In der Geschäftsstelle werden die Antragsunterlagen fachlich eingeschätzt. Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, vermittelt die DGHS die Unterlagen der freitodwilligen Person vertraulich an ein unabhängiges FTB-Team, dass das weitere Verfahren der FTB übernimmt.
Durchführung der Freitodbegleitung
- Erstgespräch: Der/die durch die DGHS vermittelte Jurist:in führt zunächst ein Erstgespräch mit der freitodwilligen Person, nach Möglichkeit zusammen mit deren Angehörigen. Ziel dieses Gesprächs ist es, die persönlichen Motive, die familiären Verhältnisse und insb. die Freiverantwortlichkeit des Freitodwunsches abzuklären.
- Zweitgespräch: Ein/eine durch die DGHS vermittelte:r Arzt oder Ärztin führt das Zweitgespräch, u. a. um medizinisch-pflegerische, insb. palliative Alternativen zum Freitod zu erörtern. Auch dieses Gespräch wird ergebnisoffen geführt.
- Terminvereinbarung: Wenn beide Gespräche zu dem Ergebnis führen, dass die Freiverantwortlichkeit gegeben ist und die FTB entsprechend der Rechtslage durchgeführt werden kann, wird mit der freitodwilligen Person ein Termin für den Freitod vereinbart.
- Freitodbegleitung: Bei der FTB wirkt neben dem Arzt bzw. der Ärztin immer auch ein:e Jurist:in als Zeug:in mit. Angehörige oder Freunde können auf Wunsch ebenfalls anwesend sein. Nach der Feststellung des Todes wird die örtliche Kriminalpolizei informiert, damit das gesetzlich vorgeschriebene Todesermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Sicherheitsstandards der DGHS
Unsere Sicherheitsstandards für die Vermittlung einer Freitodbegleitung umfassen unter anderem:
- Eine mindestens sechsmonatige Mitgliedschaft in der DGHS
- Die Einreichung eines schriftlichen Antrags auf Vermittlung einer ärztlichen Freitodbegleitung
- Die Prüfung der eingereichten aktuellen (Kranken-) Unterlagen durch eine Ärztin oder einen Arzt und eine Juristin oder einen Juristen sowie deren medizinische und juristische Einschätzung (sog. Vier-Augen-Prinzip) hinsichtlich der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen für das Recht auf assistierten Suizid
- Die Durchführung eines Erstgesprächs mit der freitodwilligen Person in der häuslichen Umgebung, in der Regel durch eine:n von der DGHS vermittelte:n Jurist:in. Die Antragstellenden können Personen ihres Vertrauens zu dem Gespräch hinzuziehen. Das Ziel des Gesprächs ist es, die Gründe, die Umstände und die Freiverantwortlichkeit des Freitodwunsches zu verstehen und zu dokumentieren.
- Darüber hinaus wird in einem von einer Ärztin oder einem Arzt geführten Zweitgespräch die Freiverantwortlichkeit nochmals abgeklärt. In diesem Gespräch werden auch mögliche medizinisch-pflegerische, insbesondere palliativmedizinische und andere Alternativen besprochen.
Kosten der Vermittlung von Freitodbegleitung
Die Vermittlung der Freitodbegleitung ist eine Serviceleistung und im Mitgliedsbeitrag enthalten. Dafür entstehen den Antragstellenden keine Kosten. Für die Vorbereitung und Durchführung des assistierten Suizids durch die Freitodhelfenden fällt eine Pauschale in Höhe von 4.000 € an. Bei Doppel-Sterbebegleitungen beträgt die Pauschale 6.000 €. Diese wird auf das Treuhandkonto einer Kanzlei überwiesen, die die Rechnungslegung kontrolliert und die Honorare auszahlt. Bei Antragstellenden, die diese Pauschale nicht aufbringen können, übernimmt ein Solidarfonds diese teilweise, bei Nachweis der Bedürftigkeit.
Was bedeutet Freiverantwortlichkeit bei Sterbehilfe
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 26.02.2020 festgestellt, wie Freiverantwortlichkeit definiert ist. Freiverantwortlichkeit bedeutet demnach, dass die suizidwillige Person
- weiß, was sie tut (Urteils- und Entscheidungsfähigkeit)
- nicht aus einem Affekt heraus handelt und mögliche Alternativen kennt (Wohlerwogenheit)
- in ihrem Freitodwunsch nicht schwankt, sondern dieser dauerhaft ist (Konstant)
- nicht von Dritten beeinflusst wird (Autonomie)
- den Freitod eigenhändig ausführt (Tatherrschaft)
4. Sterbehilfe.de
https://www.sterbehilfe.de/fordern-sie-unsere-informations-broschuere-kostenfrei/
Sterbehilfe.de ist ein Verein, der im Jahre 2010 erstmals Sterbehilfe leistete.
Seitdem haben wir mehr als 770 Mitgliedern beim Suizid geholfen. Unser Verein hat Deutschland verändert – durch volle Transparenz, strikte Rechtsstaatlichkeit und kluge Ärzte und Mitarbeiter. Es ist uns gelungen, aus dem Tabu Sterbehilfe ein offen diskutiertes gesellschaftspolitisches Thema zu machen.
Ein wesentlicher Erfolg unseres Vereins ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020. Das Gericht erklärte den Suizidwunsch des einzelnen sowie die Tätigkeit von Sterbehelfern zum Grundrecht. Das Urteil trug dazu bei, dass die Zahl unserer Mitglieder von 400 auf 4000 gewachsen ist. An der individuellen, einfühlsamen Betreuung durch unsere Mitarbeiter hat der Zuwachs nichts geändert.
Die meisten Neu-Mitglieder kommen heute zu uns, um Vorsorge zu treffen. Sie sind nicht alt, nicht krank und haben Freude am Leben. Aber sie möchten den Verein Sterbehilfe als Partner, falls die Zukunft Unerfreuliches bereithält. Partnerschaft setzt Vertrauen voraus. Unser Verein erfüllt dieses Vertrauen tagtäglich. Was wir versprechen, halten wir. Unsere Mitglieder vertrauen uns. Deshalb werden es immer mehr.
Mit dieser Broschüre stellen wir unseren Verein vor und informieren Sie über wesentliche Aspekte unserer Tätigkeit. Für ergänzende Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Dr. Roger Kusch Präsident des Vereins Sterbehilfe